Wegfall der SARS-CoV-2-Testnachweispflicht ab 1. März 2023
Liebe Angehörige und Betreuende aller Bewohnerinnen und Bewohner,
mit Schreiben vom 14. Februar 2023 hat das Bundesministerium für Gesundheit Folgendes mitgeteilt:
- Ab dem 1. März 2023 fällt die Testnachweispflicht für Besucherinnen und Besucher in vollstationären Pflegeeinrichtungen weg.
- Die Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher bleibt bestehen und endet erst nach dem 7. April 2023.
- Mit dem Wegfall der Testnachweispflicht können die Besuchszeiten im Kreissenioren-zentrum wieder erweitert werden.
- An allen Tagen unter der Woche, an den Wochenenden sowie an Feiertagen gibt es wie vor der Pandemie keine festen Besuchszeiten. Bei Ihren Besuchen bitten wir Sie auf die Gewohnheiten der Bewohnerinnen und Bewohner Rücksicht zu nehmen.
Nach nunmehr drei Jahren Corona-Pandemie begrüßt das Kreisseniorenzentrum Kenzingen den Wegfall der Testnachweispflicht.
Wir bedanken uns bei Ihnen ganz herzlich dafür, dass Sie zusammen mit der Einrichtung diese schwierigen Jahre mit allen Einschränkungen mitgetragen haben.
Mit freundlichen Grüßen
KSZ Kenzingen
Achim Ettwein
-Heimleiter-